| . | ein Auge | beide Augen |
| LASIK Standard | € 849,- | € 1.698,- |
| FemtoSecond LASIK | € 1.374,- | € 2.748,- |
| Personalisierte Behandlung (T-Cat, F-Cat, S-Cat) * | € 250,– | € 500,- |
| CK Lesebrillen-Korrektur | € 899,- | € 1.798,- |
| LASEK, PRK, INTACS für Keratokonus | Preise auf Anfrage | Preise auf Anfrage |
*Bei besonders starker und unregelmäßiger Hornhautverkrümmung empfehlen wir im Einzelfall eine Spezialbehandlung mit dem Wavefront bzw. Wellenfront-Laser. Personalisierte Behandlungen sind jedoch erfahrungsgemäß in weniger als 1 % der Fälle nötig.
Die Behandlungskosten beinhalten folgende Leistungen:
Leider werden Laser-Augenoperationen von den Krankenkassen im Allgemeinen nicht erstattet: Da die Bundesärztekammer refraktiv-chirurgische Operationen als so genannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) eingestuft hat, übernehmen die gesetzlichen Kassen in Deutschland leider nicht die Kosten für eine Laser-Augenoperation.
Wer privat krankenversichert ist, sollte aber in jedem Falle mit seiner Kasse sprechen – das Landgericht Dortmund hat beispielsweise in einem Fall entschieden, dass eine private Krankenkasse die Kosten der Laser-Augenoperation zahlen muss (LG Dortmund, Urteil vom 5. Oktober 2006 – 2 S 17/05).
Damit Sie in jedem Falle die Laser-Augenoperation finanzieren können, bieten wir Sie über Medipay Lösungen zur günstige Kreditkonditionen an…sehen sie mehr

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns in Düsseldorf, wir rufen Sie gern zurück.
Tel. 0211 / 8 63 90 05.
Teilnahme kostenlos – nächster Termin am
Dienstag 18 November 2008
um 19.30 Uhr in Düsseldorf.
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Hier finden Sie Prospekte und Berichte unserer Augenklinik.
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Günstige Finanzierung mit flexiblen Laufzeiten.
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Laser-Augenoperation als außergewöhnliche Belastung
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichtes Düsseldorf können die Kosten einer Laser-Augenoperation steuerlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Dies ist dann der Fall, wenn eine Korrektur der Sehschwäche durch Brille oder Kontaktlinsen nicht in befriedigenden Maße möglich ist. Liegt ein amtsärztliches Attest vor, ist die Operation in jedem Fall absetzbar, so die Entscheidung des Gerichtes (Finanzgericht Düsseldorf Az 15K6677/04).
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